Vorstand der LAG
Der Vorstand der LAG besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und fünf weiteren Mitgliedern. Die LAG wählt den Vorstand für die Dauer von einem Jahr.
Die Sitzungen der LAG werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet. Er vertritt die LAG VoglerRegion nach außen.
Verliert ein Vorstandsmitglied die Vertretungsbefugnis der von ihm vertretenden juristischen Person, scheidet es mit dem gleichen Zeitpunkt aus dem Vorstand aus.
Zu den Sitzungen des Vorstandes, die nach Bedarf, aber mindestens vor jeder LAG-Sitzung stattfinden, lädt der Vorsitzende mit einer Frist von zwei Wochen unter Beifügung der Tagesordnung ein, in dringenden Fällen kurzfristig.
Über das Ergebnis der Beratungen des Vorstandes ist eine Niederschrift von der Geschäftsstelle zu fertigen.
Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Vertreter.
