Für die Umsetzung der Entwicklungsstrategie in den Jahren 2023 bis 2027 bilden die nachfolgend beschriebenen Förderbedingungen die Grundlage.
Die Förderung erfolgt in der Regel im Gebiet der VoglerRegion, die aus den Samtgemeinden Bevern, Bodenwerder-Polle, Boffzen und Eschershausen-Stadtoldendorf sowie der Stadt Holzminden im Landkreis Holzminden besteht.
Die VoglerRegion hat ein hohes Interesse, möglichst viele regionale Akteur*innen bzw. Bürger*innen aktiv am regionalen Entwicklungsprozess zu beteiligen. Das drückt sich auch in der weit gefassten Definition der potenziellen Zuwendungsempfänger*innen aus. Eine LEADER-Förderung können demnach empfangen:
- Landkreise, Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände
- Sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Natürliche Personen und Personengesellschaften
- Juristische Personen des privaten Rechts und vergleichbare Körperschaften
Grundsätzlich gelten die unter Ziffer 1 und 2 Genannten als öffentliche, unter Ziffern 3 und 4 als private Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger.
Grundsätzlich werden mit einer LEADER-Förderung Maßnahmen unterstützt, die einen Beitrag zu unseren Zielen leisten und somit einen Übergang in eine nachhaltige Zukunft ermöglichen. Was wir konkret fördern (unsere sog. Fördertatbestände), können Sie im Bereich Handlungsfelder nachsehen.
Dabei lassen sich die Fördertatbestände grundsätzlich in zwei Bereiche untergliedern:
- Investive Maßnahmen:
Anschaffungen und bauliche Maßnahmen (inkl. Abriss) sowie deren Vorbereitung und Begleitung. Bei baulichen Maßnahmen ist die örtliche Baukultur zu beachten.
- Nicht-Investive Maßnahmen:
- Vorbereitende Konzepte, Studien und Analysen, die für weiterführende Maßnahmen im regionalen Entwicklungsprozess von entscheidender Bedeutung sind und mit einer hohen Wahrscheinlichkeit Folgeaktivitäten und -projekte nach sich ziehen.
- Maßnahmen zur Qualifizierung, zum Coaching oder zur Zertifizierung von regionalen Akteurinnen und Akteuren bzw. Einrichtungen
- Kosten für projektbezogenes und zeitlich begrenzt eingestelltes, zusätzliches Personal. Insbesondere ist dies für Beratungs- und Vernetzungsprojekte vorgesehen, die eine „Beraterin“ bzw. „Berater“, eine „Kümmerin bzw. einen „Kümmerer“ oder Personal für „Organisation / Management / Netzwerkarbeit“ einsetzen, um Synergie- und Kopplungseffekte zu erzielen und das Projekt nachhaltig tragfähig zu entwickeln.
- Öffentlichkeitsarbeit, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen sowie Marketing zur Unterstützung regionaler Besonderheiten und Angebote unter der Maßgabe „Qualität vor Quantität“. Dabei ist neben üblichen Informationsmaterialien und öffentlichen Veranstaltungen beispielsweise auch Softwareerstellung inbegriffen.
Unsere Fördersätze und -höhen sehen wie folgt aus:
Projekttyp |
Privates Projekt |
Kooperations- |
Öffentliches |
Laufende Kosten der LAG |
Förderfähige Kosten** |
Nettokosten |
|||
Fördersatz aus EU-Mitteln*** |
25 % |
75 % |
70 % |
80 % |
Förderobergrenze |
50.000 € |
100.000 € |
500.000 € |
|
Förderober- |
20.000 € |
* Für Projekte, die nicht unter die definierten Ausnahmetatbestände gem. Art. 73 Abs. 4, Buchstabe c)ii der GAPSPVO fallen, beträgt der Fördersatz 65 %.
** Sofern das Land eine Regelung trifft, durch die die Umsatzsteuer bei Projekten von nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Antragstellerinnen und Antragstellern zu den förderfähigen Kosten gehört, gelten bei diesen Antragstellenden die Bruttokosten als förderfähige Kosten. Der Fördersatz beträgt dann bei Kooperations- und öffentlichen Projekten 65 %
*** Gemäß EU-Vorgabe bedarf es zusätzlich einer öffentlichen Kofinanzierung in Höhe von einem Viertel der EU-Förderung. Daraus resultiert für einen privaten Antragsteller eine Gesamtförderung in Höhe von 31,25 %; für einen nicht-kommunalen Antragstellenden eines öffentlichen Projektes (z.B. ein Verein) eine Gesamtförderung in Höhe von 87,5 %.